Kaufverträge
Die Kaufverträge zwischen den Beteiligten werden auf Grund von Bestellungen gesendet schriftlich, per Fax oder mittels elektronischer Post dem Verkäufer abgeschlossen. Außer des Satzungsorgans des Käufers ist zum Unterzeichnen der einzelnen Bestellung auch der Mitarbeiter des Käufers, der mit dem Einkauf beauftragt ist, berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet in der Bestellung die gewünschte Menge und den Liefertermin anzuführen.
Warenpreis und seine Fälligkeit
- Der Kaufpreis der Ware orientiert sich an der Vereinbarung der Vertragsparteien und man kann ihn im Voraus in Form einer Proforma-Rechnung eventuell in bar, per Nachnahme vergüten oder er ist nach der Warenlieferung auf Grund einer Rechnung ausgestellt durch den Verkäufer standardmäßig mit der Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Datum der Realisierung der steuerpflichtigen Leistung, falls nichts anderes vereinbart, fällig. Im Falle eines Zahlungsverzugs hinsichtlich der Ware ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in der Höhe von 0,05% vom Schuldbetrag für jeden Tag des Verzugs bis zur Vergütung zu bezahlen. Als den Tag der Erfüllung der Geldverbindlichkeit versteht man den Tag der Gutschrift des fakturierten Betrags auf das Konto des Verkäufers.
- Der Käufer kauft die Waren für Preise vereinbart mit dem Verkäufer, er schließt mit dem Verkäufer eventuell einen Rahmenkaufvertrag über Preis, Bonusse, Ermäßigungen ab, den die Vertragsparteien immer für den Zeitraum von einem Jahr abschließen.
- Bei neuen Kunden wird bei der ersten Warenabnahme eine Zahlung in bar oder im Voraus gefordert.
Wareneigenschaften
- Die Qualität der Ware richtet sich nach der Vereinbarung im Kaufvertrag und die Ware muss in der Weise, die im Kaufvertrag festgelegt wird, verpackt werden. Falls keine Qualität oder Ausführung der Ware vereinbart wird, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware in der Qualität und der Ausführung zu liefern, die dem festgelegten Zweck entspricht, oder falls dieser Zweck nicht festgelegt ist, dem Zweck, zu dem solche Ware in der Regel genutzt wird, entspricht.
- Falls es nicht vereinbart wurde, wie die Ware verpackt oder für den Transport versehen werden soll, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware in der Weise zu verpacken oder für den Transport zu versehen, die für solche Ware im Geschäftsverkehr üblich ist, oder falls man diese Weise nicht bestimmen kann, in der Weise erforderlich zur Aufbewahrung und zum Schutz der Ware.
- Eventuelle Reklamation muss dem Verkäufer durch den Käufer in schriftlicher Form zugestellt werden und es müssen darin nachweislich die Mängel der reklamierten Ware angeführt werden. Im Falle einer Beschädigung der Originalverpackung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet unverzüglich mit dem Vertreter der Transportgesellschaft eine Aufzeichnung in den Frachtbrief niederzuschreiben. Die Meldung einer Reklamation muss in diesem Fall bis zum zweiten Arbeitstag ab der Warenübernahme erstattet werden.
Im Falle eines versteckten Mangels der Ware, die dem Käufer in unbeschädigter Verpackung des Verkäufers übergeben wurde, ist es erforderlich den Mangel der Ware innerhalb von dreißig Arbeitstagen ab der Zustellung der Ware durch den Verkäufer zu reklamieren, und dies ebenfalls in schriftlicher Form mit dem Nachweis über die Mängel der gelieferten Ware.
- Falls der Käufer die Ware in vereinbarter Weise reklamierte, ist der Verkäufer verpflichtet ihm mitzuteilen, falls er die Reklamation anerkennt und in welcher Weise er diese abwickelt. Die Reklamation muss innerhalb von 30 Arbeitstagen ab der Versendung erledigt werden.
Warentransport, Risiko- und Eigentumsübergang
- Die Transportart wird immer auf Grund der Vereinbarung beider Parteien bestimmt. Der Erfüllungsort ist der Bestimmungsort auf der Bestellung des Käufers. Der Verkäufer versendet die Ware für den Käufer mittels eigenen oder vertraglichen Transportes auf eigene Kosten, falls es sich um einen Transport auf dem Gebiet der Tschechischen Republik handelt und der Wert der Bestellung höher als 5.000,- CZK ohne MwSt. ist. Bei niedrigeren Bestellungen bezahlt den Transport der Käufer.
- Falls den Transport der Ware der Verkäufer sicherstellt, gehen das Eigentumsrecht und das Risiko eines Schadens auf den Käufer im Zeitpunkt der Übernahme der Ware vom Frachtführer am Bestimmungsort über. Falls den Transport der Ware der Käufer sicherstellt, geht auf ihn das Eigentumsrecht und das Risiko eines Schadens im Zeitpunkt der Übernahme zum Transport mit dem ersten Frachtführer über, im Falle eines Transportes ins Ausland geht allerdings das Eigentumsrecht an der Ware an den Käufer erst im Zeitpunkt über, wann die Ware die Staatsgrenze der Tschechischen Republik überschreitet.
- Falls die Ware dem Kunden auf EURO-Paletten gesendet wird, ist es erforderlich, dass bei der Warenübergabe diese Palette sofort zurückgegeben wird, bzw. durch den Käufer mit Hilfe des Frachtführers ausgetauscht wird. Falls es nicht so getan wird, ist der Verkäufer berechtig dem Käufer eine Gebühr in der Höhe von 250,- CZK ohne MwSt., auf die eine Rechnung ausgestellt wird, zu verrechnen. Falls der Käufer die oben genannte EURO-Palette innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Verpflichtung ihrer Rückgabe zurückgibt, wird ihm diese Gebühr gutgeschrieben.
Abschluss
Die Rechtsverhältnisse ergebend sich aus dem Kaufvertrag richten sich nach den gültigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, vor allem nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Ges. Nr. 89/2012 Slg. Für den Fall einer Streitigkeit vereinbarten die Parteien die Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes des Verkäufers.